Mein Artikel "Schadensfall energetische Sanierung - Schäden durch misslungene Sanierungen" zum Vortrag am 59. Frankfurter Bausachverständigentag ist in der aktuellen Ausgabe 05/2024 der Fachzeitschrift "Bausachverständige" abgedruckt.
Impressionen von meinem Vortrag am 59. Frankfurter Bausachverständigentag in der Deutschen Nationalbibliothek.
Bildquellen: bundesfoto_Andreas Varnhorn_RKW Kompetenzzentrum
Mein Artikel "Die Sanierung der Sanierung - Praxisbeispiele für Feuchteschäden und deren misslungene Sanierung" ist in der aktuellen Ausgabe 02/2021 der Fachzeitschrift "Der Bausachverständige" abgedruckt.
Mein Artikel "Lichtschächte - großes Schadenspotenzial bei nicht fachgerechter Planung und Ausführung" ist in der aktuellen Ausgabe 1/2020 der Fachzeitschrift "Der Bausachverständige" abgedruckt.
Anerkannte Regeln der Technik sind maßgeblich zum Zeitpunkt der Abnahme...
"Der Bundesgerichtshof hat mit seiner Entscheidung vom 14.11.2017 (VII ZR 65/14) bestätigt, dass bei Bauvorhaben die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik zum Zeitpunkt der Abnahme maßgeblich ist, auch wenn diese sich nach dem Vertragsschluss geändert haben.
Alle Baumaßnahmen, Sanierungen, Modernisierungen und technischen Ausstattungen müssen, wenn nicht zuvor anders vertraglich geregelt, den zum Zeitpunkt der Abnahme geltenden anerkannten Regeln der Technik entsprechen".
Quelle: Fachzeitschrift Der Bausachverständige
Ein interessantes Gerichtsurteil mit Folgen...
Wasserschäden in einem Bad mit gefliester Dusche ohne Duschbecken sind nicht versichert. So entschied das Oberlandesgericht München im August 2017.
Denn vollständigen Bericht finden Sie hier: >>> (Quelle: Versicherungsjournal.de)
Umso wichtiger ist es nun, bei der Herstellung oder Sanierung des Badezimmers die notwendige Verbundabdichtung von einem Sachverständigen überprüfen zu lassen.
Ebenfalls sollten Sie jetzt Ihren Versicherer kontaktieren und die Sachlage besprechen.
Wer kennt es nicht:
Sie sind mit einer Leistung des Handwerkers nicht zufrieden und melden Mängel an.
Doch nach der Mängelanzeige beim Handwerksbetrieb bekommen Sie die Rückmeldung:
"Alles in der Norm bzw. DIN".
Spätestens jetzt ist der Streit vorprogrammiert. Sie möchten eine fachgerechte Leistung, der Handwerksbetrieb ist jedoch der Auffassung, diese erbracht zu haben.
Doch was bedeutet eigentlich "Norm" oder "DIN"? Ist die Mängelanzeige gerechtfertigt oder nicht?
Gerne stehe ich Ihnen hier mit Rat und Tat zur Seite.
Umstrukturierung der DIN für Bauwerksabdichtungen!
Die Abdichtungsnorm DIN 18195 befindet sich in der Umstrukturierung.
Die DIN 18195 Teil 5 wird aufgeteilt in:
Die DIN 18195 Teil 4, 5, 6 wird zusammenfasst in:
Die DIN 18195 Teil 7 wird zu:
Beispielsweise wird die Auswahl der Abdichtungsart bzw. die Auswahl des Abdichtungsstoffes in der DIN 18533 zukünftig in Abhängigkeit der:
gewählt.
Die Fortbildung "Die neuen Abdichtungsnormen im Hochbau" habe ich bereits absolviert.
Machen Sie jetzt Ihren Gebäudecheck!
Gerade in der kalten Jahreszeit kann es relativ schnell zu Schimmelbildung kommen. Besonders gefährdet sind dabei die sogenannten "Wärmebrücken". Eine Wärmebrücke ist ein Bereich innerhalb eines Gebäudes, an denen die Raumtemperatur schneller nach außen transportiert wird. Die dadurch an dieser Stelle hervorgerufene geringere Oberflächentemperatur stellt ein Risiko dar und fördert die Schimmelbildung.
Gerne stehe ich Ihnen hier mit Rat und Tat zur Seite!
Büro Hünfeld
Bausachverständiger Christian Kalb
Lehnfeldstraße 2
36088 Hünfeld
Tel.: 06652 / 747 3510
Fax: 06652 / 747 3511
Büro Frankfurt
Bausachverständiger Christian Kalb
Löwengasse 7
60385 Frankfurt am Main
Tel.: 069 / 94 94 3381
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